Der Eigentümer ist für die Wartung und Instandhaltung der Unterkunft verantwortlich. Es ist unerlässlich, dass der Eigentümer in der Vor- und Nachsaison eine gründliche Inspektion durchführt und überfällige Wartungsarbeiten und notwendige Reparaturen rechtzeitig in Angriff nimmt oder durchführen lässt. Auch die Haushaltsgeräte sollten überprüft und die jährliche Heizungswartung durchgeführt werden. Dadurch werden unnötige Reparaturen während des Aufenthalts der Gäste und mögliche negative Bewertungen vermieden, was zu einem sorgenfreien und angenehmen Aufenthalt der Gäste beiträgt.