Als Eigentümer können Sie sich uneingeschränkt in Ihrer Immobilie aufhalten. Für eine ordnungsgemäße Besteuerung möchte die Gemeinde, in der sich Ihre Immobilie befindet, wissen, ob Sie Ihre Unterkunft voraussichtlich mehr oder weniger als 89 Tage pro Jahr nutzen werden.
Es gibt zwei Optionen:
1) Mehr als 89 Tage pro Jahr
Wenn Sie mehr als 89 Tage pro Jahr in Ihrer Wohnung verbringen und nicht in der Gemeinde wohnen, kann die Gemeinde die Pendlersteuer erheben.
2) Weniger als 89 Tage pro Jahr
Bei weniger als 89 Übernachtungen im Jahr wird in der Regel keine Steuer erhoben.